Praxis für  
Psychotherapie und Psychiatrie

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Sie können sich direkt bei uns anmelden oder durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt zuweisen lassen.

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das für die psychologische Psychotherapie das Anordnungsmodell. Das heisst 15 bzw. 30 Sitzungen bei psychologischen Psychotherapeutinnen können zukünftig über die Grundversicherungen (bisher nur Zusatzversicherungen) abgerechnet werden. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung über Ihre Hausärztin, einen Psychiater oder eine Fachärztin für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM).

Je nach Versicherungsmodell benötigen Sie zudem für die Krankenkasse eine hausärztliche Überweisung. Erkundigen Sie sich diesbezüglich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.


Grundsätzlich läuft eine Behandlung bei uns folgendermassen ab:

In einem Erstgespräch findet ein erstes Kennenlernen sowie eine diagnostische Orientierung statt. Danach besprechen wir gemeinsam, ob wir die für Ihr Anliegen geeignete Behandlung anbieten können, ob eine Medikation notwendig und sinnvoll ist, welche weiteren Abklärungen unternommen werden sollten und wer in den Prozess einbezogen gehört. Danach legen wir therapeutische Ziele fest und arbeiten methodentreu an Veränderung und Verbesserung.


Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist unterschiedlich lange und richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung sowie nach Ihren Anliegen und Zielsetzungen. Idealerweise findet die Therapie zu Beginn wöchentlich statt, die Sitzungsfrequenz wird im Verlauf und nach ausreichender Besserung in der Regel verringert.


Bei vereinbarten Termine bitten wir Sie, diese mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns die private Verrechnung der ausgefallenen Konsultation vor. 

Der Inhalt der Behandlung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.


Die Kosten der Behandlung werden bei Krankheitswert von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, abzüglich Ihrer Franchise und 10% des Selbstbehalts.


Leistungen in Abwesenheit, wie das Verfassen von Berichten, Telefonate (E-Mail Korrespondenz wird als telefonische Konsultation verrechnet) und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand verrechnet.